Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 16. Kalenderwoche 2024

Dienstag, den 16.04.2024, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 14504/23 jug

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 20 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JSA Wittlich in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Neunkirchen sowie einem 21 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JSA Schifferstadt in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Neunkirchen vor, gemeinschaftlich handelnd einen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornographischer Inhalte begangen zu haben.

Die Angeklagten sollen Mitte Oktober 2023 als Praktikanten bzw. Beschäftigte eines Paketzustellers Pakete an diverse Empfänger im Raum Bad Kreuznach ausgeliefert haben. Bei Auslieferung eines Paketes in Frei-Laubersheim an eine männliche Person sei der 21 Jahre alte Angeklagte einer Frau und deren Tochter, die zum damaligen Zeitpunkt 12 Jahre alt gewesen sei, begegnet, wobei der 21 Jahre alte Angeklagte die Tochter mit einem Lächeln angeflirtet habe. Als die Tochter sodann alleine mit dem von ihr mitgeführten Hund spazieren gegangen sei, sei der 21 Jahre alte Angeklagte dem Mädchen mit dem Lieferfahrzeug hinterhergefahren. Er habe sie aus dem Lieferfahrzeug heraus gefragt, wie alt sie sei und ob sie bereits Sex gehabt habe sowie ob sie das denn möchte. Das Mädchen habe die Frage nach dem Alter mit „13“ beantwortet. Die Frage nach dem Sex habe das Mädchen verneint sowie hierzu mitgeteilt, dass sie dafür zu jung sei und in diesem Alter keine sexuellen Kontakte beabsichtige. Unter dem Vorwand, das Mädchen nach Hause fahren zu wollen, sei das Mädchen sodann als Beifahrerin in das von dem 21 Jahre alten Angeklagten geführte Lieferfahrzeug eingestiegen. Der 21 Jahre alte Angeklagte sei daraufhin mit dem Lieferfahrzeug über einen Schotterweg zu einer ungestörten Stelle gefahren. Er habe das verängstigte Mädchen überzeugt, in den Laderaum des Lieferfahrzeuges zu steigen. Im Anschluss daran habe er telefonisch den 20 Jahre alten Angeklagten kontaktiert, der habe vorbeikommen sollen. Noch vor Erscheinen des 20 Jahre alten Angeklagten habe der 21 Jahre alte Angeklagte seine Hände auf den Po des Mädchens gelegt und dem Mädchen sowie sie sich selbst die Hose heruntergezogen. Er habe beabsichtigt sexuelle Handlungen an dem Mädchen auszuführen, wobei das Mädchen dem 21 Jahre alten Angeklagten mehrfach mitgeteilt habe, dass sie dies nicht wolle. Zu den beabsichtigten sexuellen Handlungen sei es jedoch nicht gekommen, da in diesem Moment der 20 Jahre alte Angeklagte das Lieferfahrzeug betreten habe. Das Mädchen habe sich sodann ihre Hose wieder hochgezogen. Der 20 Jahre alte Angeklagte habe das Mädchen gefragt, ob er mitmachen dürfe. Das Mädchen habe erwidert, dass sie zu jung dafür sei, dies nicht wolle und nach Hause wolle. Daraufhin sei der 20 Jahre alte Angeklagte an das Mädchen, hinsichtlich dessen er zumindest in Kauf genommen habe, dass dieses unter 14 Jahren alt gewesen sei, herangetreten, habe ihr die Hose wieder heruntergezogen, und sexuelle Handlungen an dem Mädchen durchgeführt bzw. an sich ausführen lassen. Währenddessen habe er mit seinem Handy eine kurze Videoaufnahme dieses Geschehens angefertigt. Der 21 Jahre alte Angeklagte habe sich zwischenzeitlich in das Fahrerhaus des Lieferfahrzeuges begeben gehabt und das Geschehen ebenfalls mittels seines Handys in Gestalt mehrerer Videoaufzeichnungen aufgenommen.

Fortsetzungstermine sind auf den 18.04.2024, 30.04.2024 und den 14.05.2024 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 17.04.2024, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1044 Js 16317/22

Der am 08.04.2024 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 22.04.2024, 24.04.2024 und den 26.04.2024 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 18.04.2024, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 14504/23 jug

Der am 16.04.2024 beginnende Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 30.04.2024 und den 14.05.2024 bestimmt worden.

 

Freitag, den 19.04.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 13777/23

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 40 Jahre alten Angeklagten aus Idar-Oberstein und einem 33 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften, derzeit in Haft befindlichen Angeklagten aus Idar-Oberstein vor, gemeinschaftlich handelnd mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb gewesen zu sein.

Ende September 2023 sollen die beiden Angeklagten wie zuvor abgesprochen in Kaiserslautern von einem unbekannten Dritten eine größere Menge Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterkauf erworben haben. Auf der Rückfahrt sollen im Rahmen einer Polizeikontrolle in dem Fahrzeug etwa 500 Gramm Marihuana sowie 1 kg Amphetamin aufgefunden worden sein. Dabei sollen die Angeklagten gewusst haben, dass sie die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis hierfür nicht hatten.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 29.04.2024 bestimmt worden.

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