Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 18. Kalenderwoche 2024

Montag, den 29.04.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 13777/23

Der am 19.04.2024 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

 

Montag, den 29.04.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 6 Js 596/22

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 54 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mainz wegen Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 5.400 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang April 2022 an einer Demonstration in Bad Kreuznach teilgenommen haben, die unter dem Thema „Gegen Diskriminierung der russischsprachigen Mitbürger in Deutschland, gegen Krieg, gegen Faschismus und Nazis“ stattgefunden habe. Der Angeklagte soll zu Beginn des Aufzuges neben der russischen Flagge eine Fellmütze getragen haben, auf welcher vorne, oberhalb der Stirn, aus einem „Sankt-Georgs-Band“ geformt, das „Z-Symbol“ angebracht gewesen sei. Hiermit habe der Angeklagte den Angriffskrieg der russischen Föderation auf das Hoheitsgebiet der Ukraine in einer Weise gutheißen wollen, die geeignet gewesen sei, das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit zu erschüttern und potentielle Täter aufzuhetzen. Während des Aufzuges habe der Angeklagte das Symbol von seiner Fellmütze entfernt.

Das Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilgeständig eingelassen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 08.05.2024 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 30.04.2024, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 14504/23 jug

Der am 16.04.2024 begonnene Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 14.05.2024 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 02.05.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1042 Js 10516/21

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 27 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Oberwesel von den Anklagevorwürfen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie der falschen Verdächtigung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wird dem Angeklagten vorgeworfen Mitte März 2021 mit dem Pkw eines Bekannten zwischen dem Ortsteil Frankenweiler (Beltheim) und Schnellbach aus unbekannter Ursache von der Fahrbahn abgekommen und mit dem Pkw gegen einen Baum geprallt zu sein. Im Zuge dessen sei an dem Fahrzeug ein Fremdschaden in Höhe von 6.050 Euro entstanden. Der Angeklagte habe daraufhin die Unfallstelle verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Sowohl gegenüber dem Halter des Pkws als auch der Polizei soll der Angeklagte seine Unfallbeteiligung abgestritten haben und vielmehr wahrheitswidrig behauptet haben, dass sein Beifahrer das Fahrzeug gesteuert habe.

 

Freitag, den 03.05.2024, 11:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1044 Js 18309/22

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 31 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirschweiler wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Juli 2022 in Idar-Oberstein einem Mann, der ihn nach seiner Wahrnehmung „dumm angeschaut“ habe, nach einem Wortwechsel ohne rechtfertigende Veranlassung mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Mann habe hierdurch eine Verletzung am Mund erlitten. Der Angeklagte sei bei dem Vorfall alkoholisiert gewesen.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

Teilen

Zurück